Auszug - Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten  

 
 
22. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1213/2008 Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
 
Beschluss

Der Stadtverordnete Eberhard Lambeck wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs

Der Stadtverordnete Eberhard Lambeck wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.