Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Biberweg" hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
22. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 25
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1222/2008 Herstellung der Erschließungsanlage "Biberweg"
hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Vorhabenträger, Fistula Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co KG, hergestellte Erschließungsanlage „Biberweg“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Biberweg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 15, Teilstücke aus den Flurstücken 88, 226, 234, 236 und  241

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.