Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg"
A) Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" gemäß § 10 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.