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Übernahme: Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Vorhabenträger, der Firma
Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Johnenheide“
endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung:
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten
Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr: Gemarkung
Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385 Die
zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf
keine Verkehrsart beschränkt. Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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