Auszug - Beschlussfassung zu Wertgrenzen gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1306/2008 Beschlussfassung zu Wertgrenzen gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis und legt einstimmig gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € fest. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Rat der Stadt legt einstimmig die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) fest.