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Zu A)
Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw.
Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: zu a) 1.6 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme des Amts für
Bodendenkmalpflege, Bonn beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die
gewünschten Hinweise erfolgen. zu a) 1.71 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die gewünschte redaktionelle
Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans und des Umweltberichtes
erfolgt. zu a) 1.72 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die
Begründung um die genannten Gesichtspunkte ergänzt wird. zu b) 2.1 / Seite 7 Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 beschließt der
Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), dass der zum
Erhalt festgesetzte Baum aus der 5. Änderung herausgenommen wird und die
weiteren Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung
zurückgewiesen werden. zu c) / Seite 8 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die genannten
redaktionellen Anpassungen der textlichen Festsetzungen. Sie sind in den
Bebauungsplan Teil B aufzunehmen. zu d) / Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen und der genannten redaktionellen Ergänzungen die
überarbeitete Begründung. Zu B) Satzungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 14 „Braunsberg“ Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt. |
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