Auszug - 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg" A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage B) Satzungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg"  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 26
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1304/2008 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg"

A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B) Satzungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marlies Menger-Schindler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Zu A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage

 

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

zu a) 1.6 / Seite 4

Bezogen auf die Stellungnahme des Amts für Bodendenkmalpflege, Bonn beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die gewünschten Hinweise erfolgen.

 

zu a) 1.71 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die gewünschte redaktionelle Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans und des Umweltberichtes erfolgt.

 

zu a) 1.72 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Begründung um die genannten Gesichtspunkte ergänzt wird.

 

zu b) 2.1 / Seite 7

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), dass der zum Erhalt festgesetzte Baum aus der 5. Änderung herausgenommen wird und die weiteren Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden.

 

zu c) / Seite 8

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die genannten redaktionellen Anpassungen der textlichen Festsetzungen. Sie sind in den Bebauungsplan Teil B aufzunehmen.

 

zu d) / Seite 9

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen und der genannten redaktionellen Ergänzungen die überarbeitete Begründung.

 

 

Zu B) Satzungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ Seite 9

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.