Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Neufassung der Dienstanweisung
für die Durchführung des § 24 Abs
Der Rat
der Stadt nimmt den Entwurf der Neufassung der Dienstanweisung für die Durchführung
des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.