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Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: zu a) 1.3 / Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 27. Änderung des FNP dargestellt wird. zu d) / Seite 4 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ Seite 4 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ als Wohnbaufläche gemäß der
Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt. |
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