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Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: zu a) 1.3 / Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 28. Änderung des FNP dargestellt wird. zu a) 1.4 / Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die bestehenden Ferngasleitungen
in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell ergänzt werden. zu a) 1.51 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates beschließt der Rat
der Stadt einstimmig, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt, der
Quell- und Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird. In
der 28. Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der Wohnbaufläche. zu d) / Seite 5 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der 28. Änderung des FNP
„Wöllersberg“ / Seite 5 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß der
Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt. |
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