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Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: zu a) 1.3 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“
aufgenommen wird. zu a) 1.4 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt
der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf die bestehenden
Ferngasleitungen in die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“
aufgenommen wird. zu a) 1.52 / Seite 6 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der genannte
Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher
Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“
aufgenommen wird. zu c) / Seite 7 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Entwicklungssatzung „Wöllersberg“. zu d) / Seite 7 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung
„Wöllersberg“ / Seite 7 Der Rat der Stadt beschließt die Entwicklungssatzung
„Wöllersberg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB) einstimmig. Der Begründung wird
zugestimmt. |
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