Auszug - Entwicklungssatzung "Wöllersberg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 30
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1339/2008 Entwicklungssatzung "Wöllersberg"


A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

 

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

zu a) 1.3 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ aufgenommen wird.

 

zu a) 1.4 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf die bestehenden Ferngasleitungen in die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ aufgenommen wird.

 

zu a) 1.52 / Seite 6

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der genannte Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ aufgenommen wird.

 

zu c) / Seite 7

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Entwicklungssatzung „Wöllersberg“.

 

zu d) / Seite 7

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.

 

Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ / Seite 7

 

Der Rat der Stadt beschließt die Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ gemäß § 34 Abs. 4

Satz 1 Nr. 2 (BauGB) einstimmig. Der Begründung wird zugestimmt.