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Stadtverordneter
Fleschenberg nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung
zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuschauerraum Platz. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einzelsatzung
zur Abrechnung der Straße „Stumpf, innerhalb der OD“ nach § 8 KAG
NW in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG
NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1985 in der
zurzeit gültigen Fassung. |
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