Auszug - 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle" A) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses mit neuem Planziel B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 31
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1320/2008 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle"
A) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses mit neuem Planziel
B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bürgermeister Weik übernimmt den Vorsitz

Bürgermeister Weik übernimmt den Vorsitz.

Beschlussvorschlag:

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt mit 51 Ja-Stimmen (CDU, SPD, WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (4 Bündnis 90/Die Grünen) die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt mit 51 Ja-Stimmen (CDU, SPD, WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (4 Bündnis 90/Die Grünen), auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.