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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der
Abwassersatzung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen
über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen
Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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