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1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 2 BauGB die
Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen
im Bereich „Ziegelei Hilgen“ mit dem Ziel, hier eine gemischte (M)
und gewerbliche Baufläche (G) darzustellen. Die Aufstellung der 26. Änderung des FNP soll im
Parallelverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 51 „Ziegelei
Hilgen“ gem. § 8 (3) BauGB
erfolgen. 2. Der
Rat der Stadt erneuert einstimmig den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zur
Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ mit
dem neuen Planbereich und der geänderten Zielsetzung, hier ein Mischbau- (MI)
und Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. |
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