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Der
Rat der Stadt beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Bürgermeister) die 10.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift
des Rates der Stadt als Anlage beigefügt. |
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