Vorlage - RAT/1394/2008  

 
 
Betreff: 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen;
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 10.06.2008
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, JürgenBezüglich:
RAT/0869/2006
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
22.09.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU u. SPD v. 10.06.2008 zur Hauptsatzung  
10_Nachtragssatzung PDF-Dokument
Hauptsatzung_Aenderung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW.S. 380) geändert worden. Diese Änderung zieht Änderungen der kommunalen Hauptsatzung nach sich, da den Bürgermeistern insbesondere mehr Kompetenzen bei arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Entscheidungen eingeräumt worden sind.

 

Diese können jedoch entsprechend der Vorschrift des § 73 Abs. 3 Satz 2 ff. der Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinden eingeschränkt werden, was Bedienstete in Führungspositionen betrifft (in Wermelskirchen betrifft dies insbes. Amtsleiter).

 

Hierzu haben die Fraktionen von CDU und SPD am 10.06.2008 beantragt, in Folge der Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen zu ändern. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zu den Kompetenzen des Bürgermeisters bei arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Entscheidungen wurde von diesen Fraktionen ein Formulierungsvorschlag gemacht, der sich inhaltlich mit dem Muster des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen deckt.

 

Im Gegenzug dazu werden die Kompetenzen und damit die Verantwortung der kommunalen Mandatsträger ausgeweitet. Dies schlägt sich z.B. nieder in den erweiterten Rechten der Mitglieder der Räte zur Kontrolle der Verwaltungstätigkeiten durch Akteneinsicht (§ 55 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

 

Die Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zum Anlass genommen, den Kommunen eine neue Hauptsatzung als Muster zu empfehlen.

 

Aus den genannten Gründen hat die Verwaltung Änderungsvorschläge zur Hauptsatzung erarbeitet, die in der Anlage in Form einer Synopse dargestellt werden. Dort ist die bisherige Fassung der Hauptsatzung der vorgeschlagenen geänderten Fassung gegenübergestellt, außerdem ist eine Begründung für die jeweilige Änderung angeführt.

 

Die Änderungsvorschläge münden letztlich ein in die von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagene 10. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung, die ebenfalls als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1)                  Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 10.06.2008

2)                  Gegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Passagen der Hauptsatzung im Vergleich zur derzeitigen Fassung

3)                  10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU u. SPD v. 10.06.2008 zur Hauptsatzung (24 KB)      
Anlage 2 2 10_Nachtragssatzung (34 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Anlage 3 3 Hauptsatzung_Aenderung (58 KB) PDF-Dokument (31 KB)    
Stammbaum:
RAT/0730/2006   8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0869/2006   9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1394/2008   10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen; Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 10.06.2008   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1439/2008   11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1859/2010   12. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich