Die
Verwaltung teilt redaktionelle Änderungen in der Präambel der 11.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen mit. Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig die 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung
einschließlich der vorgetragenen redaktionellen Änderungen in der Präambel.
Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage
beigefügt. |
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