Auszug - Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1446/2008 Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1146/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaus-halt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2009

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2009 wie folgt:

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    126,00 €          (bisher 119,00 €)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      248,00 €          (bisher 283,00 €)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         182,00 €          (bisher 227,00 €)

     Notarzt (je Einsatz)                                                                        106,54 €          (unverändert)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

 

b)  die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.