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Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
„Rettungsdienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen a) die Gebührentarife
für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2009 wie folgt: Krankentransportwagen
(KTW je Transport) 126,00
€ (bisher 119,00 €) Rettungstransportwagen
(RTW je Einsatz) 248,00
€ (bisher 283,00 €) Notarztwagen
(NEF je Einsatz) 182,00
€ (bisher 227,00 €) Notarzt (je
Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW
Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert) b) die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten
Fassung. Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als
Anlage beizufügen. |
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