Auszug - Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1447/2008 Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1145/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaus-halt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 20

Stadtverordneter Rehse begründet den zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Antrag der WNK UWG-Fraktion und teilt mit, dass sich seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung auf Einrichtung eines Arbeitskreises anschließe, sich diese jedoch bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Demnach bleiben die Gebühren bis auf den Wegfall der Gebühren für zusätzliche Papierbehälter unverändert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 2 Enthaltungen (1 UWG, 1 WNK UWG) dem Rat der Stadt zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 150.970 € zu entnehmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 2 Enthaltungen (1 UWG, 1 WNK UWG) dem Rat der Stadt die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom xx.xx.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.