Der Rat
der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
„Rettungsdienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Der Rat
beschließt einstimmig a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab
dem 01.01.2009 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Transport) 126,00 € (bisher 119,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 248,00 € (bisher 283,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 182,00
€ (bisher 227,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54
€ (unverändert) KTW Kilometergebühr
außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert) b) die 7.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der
vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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