Auszug - Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Mehrzweckhalle Dhünn
Ort: 42929 Wermelskirchen, Am Scheffenteich
RAT/1446/2008 Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1146/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2009 wie folgt:

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    126,00 €          (bisher 119,00 €)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      248,00 €          (bisher 283,00 €)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         182,00 €          (bisher 227,00 €)

     Notarzt (je Einsatz)                                                            106,54 €          (unverändert)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

b)  die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.