Es folgen die Haushaltsreden der Fraktionen,
Fraktionsvorsitzender Seeger für die CDU-Fraktion, Stadtverordneter Wartmann
für die Bündnis-Fraktionen, Fraktionsvorsitzender Bilstein für die SPD-Fraktion
und Fraktionsvorsitzende Paulig für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Der Rat der Stadt beschließt mit 53 Ja-Stimmen (CDU, SPD,
WNK/UWG, UWG, BüFo, FDP, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die
Grünen): a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl. Jahre 2010 - 2012). Das Volumen ändert sich dadurch: -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um +
788.900 € Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um + 1.424.500 € - Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen +/- 0 € bb) Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 (Anlage IV) - mit
der Neufassung der Präambel und der §§ 1
und 4 gegenüber dem vorgelegten Entwurf: Präambel neu: Aufgrund der §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. 2008 S. 514), hat der Rat der Stadt
Wermelskirchen mit Beschluss vom 15.12.2008 folgende Haushaltssatzung erlassen: §
1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
14.486.350
€ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
16.851.600
€ festgesetzt. § 2 unverändert § 3 unverändert
§ 4 Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 5.437.340
€ festgesetzt. § 5 unverändert § 6 unverändert Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt
Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 161 - 167 des Heftes “Erläuterungen zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2009 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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