Beschlussvorschlag: Siehe Seiten 3 und 4! Sachverhalt: Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und
Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2008 die
Verabschiedung des Haushaltes 2009 sowie des Stellenplanes
erfolgen. Es wird auf die Drucksache-Nr. RAT/1488/2008 –
verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2008
über die vorliegenden Änderungsvorschläge der Fraktionen und über die
Änderungsvorschläge der Verwaltung beschlossen. Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen
Änderungsempfehlungen sind aus den Anlagen I und II ersichtlich. Zum Punkt b) – Stellenplan – wird auf die
Vorlage zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2008 (RAT/1471/2008)
verwiesen. Die Präambel der Haushaltssatzung ist gem. Beschlussvorschlag bzw. der Neufassung des
Entwurfs (s. Anlage IV) anzupassen (bislang letzte zitierte Änderung der GO NRW
ist überholt). Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der
Änderungsanträge der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im
Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2008) Anlage III: Saldierung
Anlagen I – II Anlage IV: Neufassung des Entwurfs der
Haushaltssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl. Jahre 2010 - 2012). Das Volumen ändert sich dadurch: -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um +
788.900 € Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um + 1.424.500 € - Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen +/- 0 € bb) Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 (Anlage IV) - mit
der Neufassung der Präambel und der §§ 1
und 4 gegenüber dem vorgelegten Entwurf: Präambel neu: Aufgrund der §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. 2008 S. 514), hat der Rat der Stadt
Wermelskirchen mit Beschluss vom 15.12.2008 folgende Haushaltssatzung erlassen: §
1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
14.486.350
€ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
16.851.600
€ festgesetzt. § 2 unverändert § 3 unverändert
§ 4 Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 5.437.340
€ festgesetzt. § 5 unverändert § 6 unverändert b) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2009 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der Streichung des im Stellenplan bei der Stelle des
Verwaltungsprüfers im Rechnungsprüfungsamt versehentlich angebrachten
KU-Vermerks. Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt
Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 161 - 167 des Heftes “Erläuterungen zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2009 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Anlage/n: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der
Änderungsanträge der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im
Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2008) Anlage III: Saldierung
Anlagen I – II Anlage IV: Neufassung des Entwurfs der Haushaltssatzung
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