Beschlussvorschlag: Siehe Seiten 3 und 4! Sachverhalt: Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und
Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2007 die
Verabschiedung des Haushaltes 2008 sowie des Stellenplanes
erfolgen. Es wird auf die Drucks.-Nr. RAT/1173/2007 –
verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2007
über die vorliegenden Änderungsvorschläge der Fraktionen und über die
Änderungsvorschläge der Verwaltung beschlossen. Zum Punkt b) – Stellenplan – wird auf die
Vorlage zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2007 (RAT/1164/2007)
verwiesen. In der Sitzung des Rates sind vor der Beschlussfassung zum
Haushalt 2008 noch folgende Beschlüsse zu fassen: 1.
zur
Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer 2008 2.
zum
CDU-Antrag vom 04.11.2007 betr. Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 €
für den Verein „Wermelskirchener Tafel e. V.“ (die FDP-Fraktion hat
noch Beratungsbedarf) Hierzu wird auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 26.11.2007 verwiesen. Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der
Änderungsanträge der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2007) Anlage III: Saldierung
Anlagen I - II Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2008 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl. Jahre 2009 - 2011). Das Volumen ändert sich dadurch: -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um +
78.100 € Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um +85.000 € - Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen +
132.000 € bb) Neufassung
der §§ 1, 3, 4 und 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber
dem Entwurf: §
1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
13.794.360
€ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
14.622.120
€ festgesetzt. § 2 unverändert § 3 Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.767.000
€ festgesetzt. § 4 Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2.964.000
€ festgesetzt. § 5 unverändert § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
A) auf 192
v. H. 1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer
B) auf 381
v. H. 2. Gewerbesteuer
auf …….
v. H. b) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2008 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes . Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt
Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 161 - 167 des Heftes “Erläuterungen zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2008 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Anlage/n: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der
Änderungsanträge der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2007) Anlage III: Saldierung
Anlagen I - II
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