Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist. Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht
– werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Sachverhalt: Allgemeines
Gem. § 93 Abs. 2 GO NW (alte
Fassung) ist die Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres innerhalb von 3 Monaten
nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt: 1 Feststellung
des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2 Kassenmäßiger Abschluss 3 Aussagen
zum Jahresabschluss (Seiten 4 –
10 des Rechenschaftsberichtes) 4 Vermögensübersicht 5 Übersicht
über die Rücklagen 6 Übersicht
über die Schulden I Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer II Schuldenstand zum 31.12.2006 Der Gesamthaushalt
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ist nach dem Abschluss für das
Rechnungsjahr 2006 ausgeglichen. Es ergab sich kein Fehlbetrag. Zum Verwaltungshaushalt Beim Jahresabschluss konnte der Verwaltungshaushalt
ausgeglichen werden. Hierzu war es jedoch, wie in der Planung vorgesehen,
erforderlich, eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt aus den
Erlösen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 1.403.878,51 € vorzunehmen. Gegenüber der Planung mit
1.520.000 € konnte somit das strukturelle Defizit im Verwaltungshaushalt
um 116.121,49 € verringert werden. Während zunächst die Schätzungen der
Kämmerei im Laufe des Jahres 2006 von einem Fehlbetrag von ca. 0,4 Mio. €
bzw. später darunter ausgingen, wurde im letzten Quartal prognostiziert, dass
sich im Verwaltungshaushalt kein Fehlbetrag ergibt und das eingeplante
strukturelle Defizit in Höhe von 1,520 Mio. € evtl. verringern lässt.
Dies konnte so erreicht werden. Zum Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt 2006 konnte
ebenfalls ausgeglichen werden, auch hier ergab sich kein Fehlbetrag. Zum Ausgleich des
Vermögenshaushaltes wurde folgendes veranlasst: a)
Bildung
eines neuen Haushaltseinnahmerestes bei der Position
Kreditaufnahmen in Höhe von 980.000,00
€ b)
Entnahme
aus der Allgemeinen Rücklage im Rahmen des frei verfügbaren
Bestandes in Höhe von 275.213,17 € Rechenschaftsbericht Zur weiteren Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2006 u. a. wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Dieser wird nachgereicht. Er enthält u. a.: ● Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft ● das Jahresabschlussergebnis ● wesentliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen mit Begründungen ● Ausführungen zur Haushaltsrestebildung ● Abschlussergebnisse der Kostenrechnenden Einrichtungen
● Veränderungen des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden ● Daten zur Kreditwirtschaft ● Abschluss der Budgets ● Gruppierungsübersicht gem. Ergebnissen der Haushaltsrechnung Zum Jahresabschluss wird weiter vor allem auf die Seiten
4 – 10 des Rechenschaftsberichtes (Allgemeine Ausführungen zur
Haushaltswirtschaft) hingewiesen, die dieser Sitzungsvorlage als
Anlage 3 beigefügt sind. Hieraus
sind ersichtlich: Ø
Abschlusszahlen
des Jahresabschlusses zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Ø
die
zusammengefasste Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Schulden Ø
eine
Zusammenfassung und Bewertung des Abschlusses 2006 Entlastung und Beschluss zur Jahresrechnung Gem. § 94 GO NW (alte Fassung) ist die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2006 sowie der Beschluss zur geprüften Jahresrechnung vom Rat der Stadt bis zum 31.12.2007 zu treffen. Anlage/n: Siehe Seite 2.
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