Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist. Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht
– werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Sachverhalt: Allgemeines
Gem. § 93 Abs. 2 GO NW ist die
Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt: ○ Feststellung
des Ergebnisses der Haushaltsrechnung ○ Kassenmäßiger Abschluss ○ Aussagen
zum Jahresabschluss (Seiten 4 –
10 des Rechenschaftsberichtes) ○ Vermögensübersicht ○ Übersicht
über die Rücklagen ○ Übersicht
über die Schulden I Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer II Schuldenstand zum 31.12.2004 Der Gesamthaushalt
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ist nach dem Abschluss für das
Rechnungsjahr 2004 ausgeglichen. Der Ausgleich wurde wie folgt erreicht: a) Beim Jahresabschluss 2004 wurde dann
folgendes zur Vermeidung eines Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt bzw.
zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes veranlasst: -
Erhöhung der Zuführung vom Vermögenshaushalt aus der Schulpauschale zur
Finanzierung von zweckentsprechenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt
(insgesamt 750.000 €, eingeplant
= 450.000,00 €) 300.000,00 € -
Erhöhung der Zuführung vom Vermögenshaushalt aus der Sportpauschale
zur Finanzierung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden im
Sportbereich (insgesamt 48.238,87 €, eingeplant 20.100,00 €) 28.138,87 € -
Entnahme eines weiteren Betrages aus der Allgemeinen Rücklage von 553.746,56 € b) Zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes wurde
der Allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 68.983,58
€ (Haushaltsansatz 50.430,00 €)
entnommen. Rechenschaftsbericht Zur weiteren Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2004 u. a. wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Dieser enthält u. a.: ● Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft ● das Jahresabschlussergebnis ● wesentliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen mit Begründungen ● Ausführungen zur Haushaltsrestebildung ● Abschlussergebnisse der Kostenrechnenden Einrichtungen
● Veränderungen des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden ● Daten zur Kreditwirtschaft ● Abschluss der Budgets ● Gruppierungsübersicht gem. Ergebnissen der Haushaltsrechnung Der
Rechenschaftsbericht wird in der Sitzung des Rates der Stadt am 28.02.2005 ausgehändigt.
Zum Jahresabschluss wird vor allem auf die Seiten 4
– 10 des Rechenschaftsberichtes (Allgemeine Ausführungen zur
Haushaltswirtschaft) hingewiesen, die dieser Sitzungsvorlage als
Anlage 3 bereits beigefügt sind. Hieraus
sind ersichtlich: Ø
Abschlusszahlen
des Jahresabschlusses zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Ø
die
zusammengefasste Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Schulden Ø
eine
Zusammenfassung und Bewertung des Abschlusses 2004 Entlastung Gem. § 94 GO NW ist die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2004 sowie der Beschluss zur geprüften Jahresrechnung vom Rat der Stadt bis zum 31.12.2005 zu treffen. Anlage/n: Siehe Seite 2.
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