Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2005 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist. Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht – werden
zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Sachverhalt: Allgemeines
Gem. § 93 Abs. 2 GO NW (alte
Fassung) ist die Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres innerhalb von 3 Monaten
nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt: 1 Feststellung
des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2 Kassenmäßiger Abschluss 3 Aussagen
zum Jahresabschluss (Seiten 4 – 10 des
Rechenschaftsberichtes) 4 Vermögensübersicht 5 Übersicht
über die Rücklagen 6 Übersicht
über die Schulden I Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer II Schuldenstand zum 31.12.2005 Der Gesamthaushalt
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ist nach dem Abschluss für das
Rechnungsjahr 2005 ausgeglichen. Es ergab sich kein Fehlbetrag. Zum Verwaltungshaushalt Letztlich entstand im Verwaltungshaushalt ein geringer Sollüberschuss in Höhe von 22.937,11 €, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Das eingeplante strukturelle Defizit von 831.330,00 € konnte vermieden werden, d. h., auf die Zuführungen vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes · aus Erlösen aus Grundstücksverkäufen (600.000,00 €) und · aus Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (231.330,00 €) konnte verzichtet werden. Zuführungen aus der Schulpauschale und der Sportpauschale an den Verwaltungshaushalt waren darüber hinaus entbehrlich. Zum Vermögenshaushalt Der Ausgleich wurde ohne eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (eingeplant waren 3.390,00 €) erreicht. Allerdings wurde in 2005 die volle Inanspruchnahme der Kreditermächtigung in Höhe von 3.485.000,00 € erforderlich. Rechenschaftsbericht Zur weiteren Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2005 u. a. wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Dieser enthält u. a.: ● Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft ● das Jahresabschlussergebnis ● wesentliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen mit Begründungen ● Ausführungen zur Haushaltsrestebildung ● Abschlussergebnisse der Kostenrechnenden Einrichtungen
● Veränderungen des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden ● Daten zur Kreditwirtschaft ● Abschluss der Budgets ● Gruppierungsübersicht gem. Ergebnissen der Haushaltsrechnung Zum Jahresabschluss wird vor allem auf die Seiten 4 – 10
des Rechenschaftsberichtes (Allgemeine Ausführungen zur
Haushaltswirtschaft) hingewiesen, die dieser Sitzungsvorlage als
Anlage 3 beigefügt sind. Hieraus
sind ersichtlich: Ø
Abschlusszahlen
des Jahresabschlusses zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Ø
die
zusammengefasste Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Schulden Ø
eine
Zusammenfassung und Bewertung des Abschlusses 2005 Entlastung und Beschluss zur Jahresrechnung Gem. § 94 GO NW (alte Fassung) ist die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2005 sowie der Beschluss zur geprüften Jahresrechnung vom Rat der Stadt bis zum 31.12.2006 zu treffen. Anlage/n: Siehe Seite 2.
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