Vorlage - RAT/0613/2006  

 
 
Betreff: Jahresrechnung 2005
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausBezüglich:
RAT/0357/2005
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
Anlage I  
Anlage II  
Anlage III  
Anlage IV  
Anlage V  
Anlage VI  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2005 vom Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist.

 

Das Rechnungsergebnis der Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht – werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Gem. § 93 Abs. 2 GO NW (alte Fassung) ist die Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten.

 

Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

            1         Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung

            2    Kassenmäßiger Abschluss  

            3          Aussagen zum Jahresabschluss   (Seiten 4 – 10 des Rechenschaftsberichtes)

            4          Vermögensübersicht

            5          Übersicht über die Rücklagen

            6          Übersicht über die Schulden

                       

            I           Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer

            II           Schuldenstand zum 31.12.2005

 

 

Der Gesamthaushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ist nach dem Abschluss für das Rechnungsjahr 2005 ausgeglichen. Es ergab sich kein Fehlbetrag.

 

 

Zum Verwaltungshaushalt

 

Letztlich entstand im Verwaltungshaushalt ein geringer Sollüberschuss

in Höhe von                                                                                                           22.937,11 €,

der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.

Das eingeplante strukturelle Defizit von 831.330,00 € konnte vermieden werden, d. h., auf die Zuführungen vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes       

·       aus Erlösen aus Grundstücksverkäufen (600.000,00 €) und

·       aus Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (231.330,00 €)

konnte verzichtet werden.

Zuführungen aus der Schulpauschale und der Sportpauschale an den Verwaltungshaushalt waren darüber hinaus entbehrlich.

 

 

 

 

Zum Vermögenshaushalt

 

Der Ausgleich wurde ohne eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (eingeplant waren

3.390,00 €) erreicht.

Allerdings wurde in 2005 die volle Inanspruchnahme der Kreditermächtigung in Höhe von

3.485.000,00 € erforderlich.

 

 

 

 Rechenschaftsbericht

 

                                    Zur weiteren Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung  2005 u. a. wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen.

 

Dieser enthält u. a.:

 

                Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft

 

                das Jahresabschlussergebnis

 

                wesentliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den

                   Haushaltsansätzen mit Begründungen

 

                Ausführungen zur Haushaltsrestebildung

 

                Abschlussergebnisse der Kostenrechnenden Einrichtungen

           

                Veränderungen des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden

 

                Daten zur Kreditwirtschaft

 

     Abschluss der Budgets

 

     Gruppierungsübersicht gem. Ergebnissen der Haushaltsrech­nung

 

Zum Jahresabschluss wird vor allem auf die Seiten 4 – 10 des Rechenschaftsberichtes (Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft) hingewiesen, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt sind.

 

Hieraus sind ersichtlich:

 

Ø      Abschlusszahlen des Jahresabschlusses zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

 

Ø      die zusammengefasste Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Schulden

 

Ø      eine Zusammenfassung und Bewertung des Abschlusses 2005

 

 

Entlastung und Beschluss zur Jahresrechnung

 

Gem. § 94 GO NW (alte Fassung) ist die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters

für das Jahr 2005 sowie der Beschluss zur geprüften Jahresrechnung vom Rat der Stadt bis

zum 31.12.2006 zu treffen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Siehe Seite 2.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I (73 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II (104 KB)      
Anlage 3 3 Anlage III (100 KB)      
Anlage 4 4 Anlage IV (65 KB)      
Anlage 5 5 Anlage V (63 KB)      
Anlage 6 6 Anlage VI (61 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0357/2005   Jahresrechnung 2004   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0613/2006   Jahresrechnung 2005   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0888/2007   Jahresrechnung 2006   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich