Vorlage - RAT/0410/2005  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch / Betke
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
29.06.2005 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.                Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004 per 31.12.2004 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.246.194,78 € ab.

 

2.                Der Rat der Stadt beschließt,   den   in  der  Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2004 ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 83.613,47 € wie folgt auszugleichen:

 

a)      Auflösung der Zweckgebundenen Rücklage

      (Gebührenausgleichsrücklage) mit                                              - 121.558,79 €

b)      Zuführung zur Allgemeinen Rücklage mit                                         37.945,32 €

 

3.                Der Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirt-schafts­­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 21.03.2005 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Ab dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2004 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2004 mit Jahresabschluss  (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie Lagebericht erhalten die Ausschussmitglieder des Werks­ausschusses sowie alle Ratsmitglieder.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 13 der Betriebssatzung hat die Werkleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen.

 

2. Jahresergebnis 2004

 

Der Wirtschaftsplan 2004 weist als Ergebnis in der Planung einen Verlust in Höhe von 251.100,00 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2004 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von

83.613,47 €.

 

Das Ergebnis stellt sich gegenüber der Planung um 167.486,53 € positiver dar. Bezüglich der Abweichungen wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigen­betriebsähnlichen Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung. Seit dem 01.01.2003 ist die Zuständigkeit auf die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übergegangen. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Werksausschuss am 28.04.2004 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der Prüfungsvertrag am 13./17.05.2005 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  hat ihre Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Werksausschussmitgliedern  zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Werksausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Werksausschusses am 29.06.2005 wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2004 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeinde­prüfungsanstalt ihren Prüfungsvermerk.

Nach § 3 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

4. Gewinnverwendung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Werkleitung schlägt vor, den Verlust wie folgt zu decken:

 

a)         Auflösung der Zweckgebundenen Rücklage

            (Gebührenausgleichsrücklage) mit                                                   - 121.558,79 €

b)         Zuführung zur Allgemeinen Rücklage mit                                              37.945,32 €

 

            Gesamtverlust                                                                                   -   83.613,47 €

 

Die Entnahme aus der  zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage) erfolgt für den gebührenmäßigen Abschluss des Gebührenhaushaltes ”Kanalbenutzer” 2004 unter Beachtung der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2004 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

a)         Jahresabschluss

b)         Gewinnverwendung

c)         Entlastung der Werkleitung.

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2004 (Mitglieder des Werksausschusses, Ratsmitglieder)

2. Prüfungsbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 (Mitglieder des Werksausschusses)

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0410/2005   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0689/2006   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1040/2007   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb