Vorlage - RAT/1354/2008-1  

 
 
Betreff: Eigenheimförderung für junge Familien
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1354/2008
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Hibst, Bernd
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Änderung Satung WHW PDF-Dokument
Richtlinie zur Gewährung eines Baukindergeldes bei Erwerb städtischer Baugrundstücke PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die in der Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008-1 abgedruckt sind. Diese Regelung gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt außerdem die 2. Nachtragssatzung vom 23.06.2008 zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008-1 vorgelegten Fassung.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, folgende Anregungen zu prüfen und möglichst in den Richtlinien für ein städtisches Baukindergeld sowie in der Satzung Stiftung Wohnungshilfswerk zu berücksichtigen.

 

 

Hierbei handelt es sich um folgende Punkte:

 

1.  Aufhebung der Anzahl von zu berücksichtigenden Kindern (bisher 4 Kinder)

 

Diese Anregung wurde in die neuen Richtlinien eingearbeitet.

 

2. Änderung der Formulierung von Ziffer 2 der Richtlinien (Baukindergeld) „… oder eine Veräußerung an juristische Personen.“ in „… oder ein Kauf durch juristische Personen.“

 

Diese Änderung wurde übernommen.

 

3. Änderung zu Ziffer 3 der Richtlinien (Baukindergeld) zur Berücksichtigung von ungeborenen Kindern, die erst in späteren Jahren geboren werden.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass es bei dem bisherigen Vorschlag bleiben soll, da es sich bei der Förderung um einen Nachlass auf den Grundstückspreis handelt. Sollten Kinder berücksichtigt werden, die in späteren Jahren geboren werden, müssten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

4. Berücksichtigung einer Einkommensgrenze bei der Gewährung des Baukindergeldes

 

Eine Einkommensprüfung stellt ein Verkaufshindernis dar, da von vielen Interessenten eine solche Offenlegung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Grundstücksveräußerer abgelehnt wird. Hier handelt es sich um ein Instrument zur Vermarktung städtischer Baugrundstücke, das an keine Einkommensgrenze gebunden werden sollte.

 

5. Ausdehnung der Förderung auf Privatgrundstücke

 

Eine Ausdehnung auf Privatgrundstücke ist in der Praxis nicht möglich und von der Verwaltung nicht gewollt, da es sich nicht um eine monetäre Zuwendung sondern um einen Preisnachlass bei Erwerb eines städtischen Baugrundstücks handelt. Es ist zu vermuten, dass private Grundstückseigentümer oder Erschließungsträger dem Beispiel der Stadt nicht folgen werden.

 

Im Übrigen sagte die Verwaltung in der Sitzung zu, ein allgemeines Modell zur Förderung von Wohneigentum ähnlich der weggefallenen staatlichen Förderung (Eigenheimzulage) bis Herbst 2008 zu erarbeiten. Sollte ein solches Modell beschlossen werden, würde dieses eine generelle Anwendung finden und nicht auf städtische Grundstücke beschränkt werden.

 

6. Ausdehnung der Förderung auf den Verkauf bebauter städtischer Immobilien

 

Dieser Vorschlag ist nicht praktikabel, weil grundsätzlich eine Veräußerung zum Höchstgebot erfolgt und gerade bei Mehrfamilienhäusern fraglich ist, ob und ggf. wann der Erwerber in das Objekt einziehen kann oder wird. Hier sollte ggf. im Einzelfall durch den Rat eine Entscheidung herbeigeführt werden.

 

7. Änderung der Entscheidungskompetenz

 

Die Anregung, dass der Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied über die Förderung analog einer „abgestuften Dringlichkeitsentscheidung“ entscheiden sollen, ist nur beim WHW umsetzbar; die Satzung wurde entsprechend geändert.

 

Bei den Richtlinien zum Baukindergeld kann dieses Vorgehen nicht angewendet werden, da die Verwaltung vom Rat zur Veräußerung der Grundstücke ermächtigt wurde und es selbstverständlich ist, dass die Richtlinien zur Kaufpreisreduzierung - wie auch in der Vergangenheit in Bezug auf die „Sozialermäßigung“ geschehen - beachtet werden.

 

 

Die entsprechend geänderten Unterlagen (Richtlinien Baukindergeld und Nachtragssatzung WHW) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Änderungen wurden fett und kursiv dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

- Satzungsänderung Stiftung Wohnungshilfswerk

 

- Richtlinien Baukindergeld

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Satung WHW (22 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie zur Gewährung eines Baukindergeldes bei Erwerb städtischer Baugrundstücke (29 KB) PDF-Dokument (13 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/1354/2008   Eigenheimförderung für junge Familien   Kämmerei/Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1354/2008-1   Eigenheimförderung für junge Familien   Kämmerei/Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich