Beschlussvorschlag:
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der im Rahmen der Offenlage der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. BauGB.
Sachverhalt:
Ziel und Erfordernis der Ergänzungssatzung
Ziel ist es, den bestehenden Innenbereich des Wohngebietes „Grunewald“ im Anschluss an die bestehende Bebauung zu erweitern und abzurunden. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird.
Bisheriges Planverfahren
Anlass der Planung ist der Wunsch des Grundstückeigentümers, unmittelbar südlich des bestehenden Wohnhauses ein zweites Wohngebäude zu errichten. Im Rat der Stadt wurde am 02.07.2012 der Beschluss gefasst, ein Satzungsverfahren vorzubereiten. Die diesem Beschluss zu Grunde liegende Abgrenzung der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ ist als Anlage I beigefügt.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Wohnbaufläche“ dar. Die bestehende Innenbereichssatzung von 1980 erfasst diesen Teilbereich bisher nicht. Das Grundstück wird heute durch das bestehende Wohnhaus mit großzügigem Garten geprägt. Die Ergänzung um ein zweites Wohnhaus wird als unbedenklich erachtet.
Zur Schaffung von Baurecht für den Bereich der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ wurde der Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zur Durchführung dieser städtebaulichen Maßnahme gemäß § 11 Abs. 1 Nr.1 BauGB vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 18.03.2013 beschlossen. Hierin wurde eine Kostenbeteiligung vereinbart. Die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Antragsteller erfolgte im April 2014. Durch die Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ entstehen der Stadt neben den allgemeinen Verwaltungsleistungen in Form der Durchführung des Planverfahrens keine weiteren Kosten.
Nachdem der Rat am 19.05.2014 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung beschlossen hatte, wurde nach öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 02.06.2014 bis zum 04.07.2014 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu ihrer Stellungnahme bis zum 04.07.14 aufgefordert. (siehe Anlage IV-Ablaufschema zum Satzungsverfahren nach BauGB)
Zu A:
Abwägung der Anregungen zur Offenlage
a. Behörden, Träger öffentlicher Belange Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind Anregungen vorgetragen worden.
Nachfolgende Behörden / TÖB haben keine Anregungen geäußert:
1.1 PLE doc, Essen (Anlage II / 1.1)
1.2 BEW, Wipperfürt (Anlage II / 1.2)
1.3 unitymedia kabel b w, Kassel (Anlage II / 1.3)
Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.3 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.
1.4 Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach (Anlage II / 1.4) hat insgesamt grundsätzlich keine Bedenken. Der Ergänzungssatzung wird nicht widersprochen.
1.4.1 Die Untere Landschaftsbehörde Gegen die Entwurfsplanung bestehen keine Bedenken. Es wird angeregt, die untere Landschaftsbehörde in Kenntnis zu setzen, wenn der ökologische Ausgleich über das Öko-Konto erfolgt.
Ergebnis der Prüfung und Abwägung Der Anregung soll entsprochen werden.
1.4.2 Aus Sicht des Artenschutzes Die Artenschutzprüfung wird als ausreichend erachtet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG-Töten und Stören von Tieren) grundsätzlich einzuhalten sind. Als Auflage soll ergänzt werden:
Unter der Voraussetzung der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und der ASP werden aus Sicht des Artenschutzes derzeit keine Bedenken vorgetragen.
Ergebnis der Prüfung und Abwägung: Die vorgebrachten Auflagen wurden in den § 3 „Artenschutz“ des Satzungstextes eingearbeitet. Somit wird der Anregung entsprochen. 1.4.3 Untere Umweltschutzbehörde Zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ wird folgender Hinweis vorgetragen: Unter Punkt 4. Der Begründung wird nicht wie erforderlich auf die Niederschlagswasserbewirtschaftung eingegangen. Für eine mögliche Bebauung muss sichergestellt werden, dass das Niederschlagswasser vor Ort versickert werden kann.
Ergebnis der Prüfung und Abwägung: Die Begründung wird um folgenden Text ergänzt: „Regenwasser, welches auf den privaten Grundstücken anfällt, ist auf diesen entsprechend der DWA A-138 unmittelbar vor Ort zu versickern. Welche Art der Versickerungseinrichtung gewählt wird, ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen und mit dem Städtischen Abwasserbetrieb abzustimmen bzw. durch diesen genehmigen zu lassen“. Somit wird der Anregung entsprochen.
1.4.4 Aus Sicht der Kreisstraßen (Bau/Unterhaltung) und Verkehr Die Kreispolizeibehörde hat keine Bedenken
1.4.5 Aus Sicht des Bauamtes Hinweis zum Bauplanungsrecht: Hinsichtlich des bebauten Teilstücks der von der Satzung einbezogenen Fläche handelt es sich eher um eine Klarstellungssatzung als um eine Ergänzungssatzung, da das bestehende Wohnhaus dem Innenbereich zuzuordnen ist.
Ergebnis der Prüfung und Abwägung: Die Baugenehmigung des bestehenden Wohnhauses Grunewald 75 von 1985 war im damaligen faktischen Außenbereich ausgesprochen worden. Auch wenn heute diese Bebauung dem Innenbereich zugeordnet wird, sollte die saubere Abarbeitung für eine zusätzliche Bebauung auf diesem Grundstück gemäß dem Ratsbeschluss vom 02.07.2012 durch eine detaillierte Ergänzungssatzung erfolgen. Eine Klarstellungssatzung hätte nur eine Aussage zur Innenbereichsabgrenzung getroffen. In dieser Form der Ergänzungssatzung lässt sich durch eine Baugrenze die genaue Lage und Erschließung des Neubaus definieren. Außerdem wurde so der Innenbereich auf eine Teilgrundstücksfläche beschränkt und nicht in westlicher Richtung weiter ausgedehnt. Eine ökologische Bestandserfassung mit entsprechendem Ausgleich und der Artenschutzprüfung wurden vom Fachgutachter erarbeitet und abgestimmt. Planzeichnung und Satzungstext sind in enger Abstimmung mit dem Antragsteller erarbeitet worden. Insofern hat im Vorfeld des Verfahrens eine klare Abwägung zur Form der Satzungsbearbeitung mit allen Betroffenen stattgefunden.
Ortsbesichtigung und Abstimmung mit der Oberen Bauaufsicht am 23.09.14 (Anlage II / 1.45.1) In der gemeinsamen Ortsbesichtigung mit der Oberen Bauaufsicht konnte festgestellt werden, dass es unschädlich ist, das bestehende Wohnhaus mit dem zweiten rückwärtigen geplanten Bauplatz im Rahmen einer Ergänzungssatzung in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils einzubeziehen, zumal dieser Satzungsentwurf mit Artenschutzprüfung (ASP) und Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) die umfassende Zustimmung des Grundstückseigentümers findet. Die Obere Bauaufsicht hat am 30.09.14 schriftlich das Ergebnis der gemeinsamen Ortsbesichtigung bestätigt. In Rahmen der gemeinsamen Ortsbesichtigung wurde eine klärende Abstimmung mit der Oberen Bauaufsicht herbeigeführt. Die Abwägung aller Belange wurde somit vorgenommen.
Hinweise zum Brandschutz: In einem eventuell späteren Baugenehmigungsverfahren ist im Einzelfall zu prüfen, ob der vorgenannte Löschwasserbedarf ausreicht oder über den Grundschutz hinaus sichergestellt werden muss. Sofern die Neubebauung außerhalb einer Fahrzeit der Feuerwehr von 7 Minuten liegt, ist oberhalb des Erdgeschosses ein zweiter baulicher Rettungsweg in Form von z.B. einer zusätzlichen Treppe herzustellen.
Ergebnis der Prüfung und Abwägung: Der oben genannte Hinweis wurde in den Satzungstext § 2 -sonstige Festsetzungen- und die Begründung eingearbeitet und entsprechend dem Rat zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Somit wird der Anregung entsprochen.
1.5 Amt für Bodendenkmalpflege (Anlage II / 1.5) Es bestehen keine Bedenken gegen die Satzung, denn nach genaueren Recherchen wird aus der Sicht der Bodendenkmalpflege nur von modernen Störungen auf dem Grundstück ausgegangen. Der Hinweis auf die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG) sind jedoch in die Satzung aufzunehmen.
Ergebnis der Prüfung und Abwägung Der Hinweis auf die §§ 15 und 16 DSchG war bereits zur Offenlage der Ergänzungssatzung in § 5 Rechtsgrundlagen als Hinweis wie folgt integriert worden:
Somit wurde der Anregung bereits entsprochen.
b. Öffentlichkeit
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.
Gesamtabwägung der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ Die vorgebrachten o. g. Hinweise und Anregungen wurden im Rahmen der Abwägung einzeln behandelt und in den Satzungstext und die Begründung eingearbeitet. Die redaktionellen und inhaltlichen Ergänzungen beziehen sich auf: - die Regenwasserversickerung - Auflagen zum Artenschutz - Löschwasser und Rettungsweg Sie berühren nicht die Grundzüge dieser Ergänzungssatzung bedingen keine erneute Offenlage. Somit kann durch den Rat der Stadt die Abwägung erfolgen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der im Rahmen der Offenlage der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
Zu B
Beschluss der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ mit Planzeichnung und Begründung einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans und der Artenschutzprüfung (Anlage III) beschließen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.
Weiteres Verfahren: Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“ in Kraft.
Anlage/n:
Anlage I Plangebietsabgrenzung der Ergänzungssatzung „Grunewald (2)“
Anlage II Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Anlage II/1.45.1 Ortsbesichtigung und Abstimmung mit der Oberen Bauaufsicht
Anlage III zum Satzungsbeschluss / korrigierte Endfassung:Satzungstext, Planzeichnung, Begründung mit Landschaftspflegerischem Begleitplan, ArtenschutzprüfungAnhang zur Begründung -Gestalterische Hinweise und Empfehlungen-Kriterien zur Infrastruktur
Anlage IV Ablaufschema zum Satzungsverfahren nach BauGB
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