Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Einrichtung eines mobilen Bürgerbüros und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 12.12.2016 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen ein positives Votum für die Einrichtung eines mobilen Bürgerbüros abgegeben.
Daraufhin wurde seitens des Amtes 10 (Sachgebiet 10/3 – IT) damit begonnen, die technischen Voraussetzungen für den Betrieb eines solchen Bürgerbüros zu schaffen. Hierfür muss u.a. ein spezieller Technikkoffer von der Bundesdruckerei angeschafft werden.
Im Rahmen der erforderlichen Prüfung des Beschaffungsvorgangs durch das RPA der Stadt Wermelskirchen bemängelte dieses mit Schreiben vom 09.02.2017, dass der Rat der Stadt Wermelskirchen in der Sitzung am 12.12.2016 keinen entsprechenden Beschluss für die Einrichtung eines mobilen Bürgerbüros gefasst habe. Aus diesem Grund wird die Freigabe der Finanzmittel seitens des RPA verweigert.
Diesen Beschluss gilt es nachzuholen.
Sobald der EDV-Koffer beschafft ist, kann der genaue angebotene Leistungsumfang im Bereich des Einwohnermeldewesens bestimmt werden.
Zur Frage der Standorte für die Aufstellung des Fahrzeugs befindet sich die Verwaltung derzeit in Gesprächen mit entsprechenden Grundstücks- und Immobilieninhabern. Über den Stand der Gespräche wird in der Sitzung berichtet.
Anlage/n:
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