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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Stelle eines / einer Technischen Beigeordneten für das Dezernat III der Stadt Wermelskirchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt entsprechend des als Anlage zur Vorlage beigefügten Entwurfs.
Sachverhalt:
Der Technische Beigeordnete der Stadt Wermelskirchen, Herr Thomas Marner, ist am 06.09.2022 vom Rat der Stadt Kerpen zum Technischen Beigeordneten gewählt worden. Der Zeitpunkt des Übertritts muss noch zwischen den beiden Dienststellenleitungen vereinbart werden. Aufgrund der eintretenden Vakanz in der Leitung des Technischen Dezernats der Stadt Wermelskirchen ergibt sich die Notwendigkeit, die Stelle des/der Technischen Beigeordneten zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben und neu zu besetzen.
Gesetzliche Bestimmungen über die Wahl der Beigeordneten sind insbesondere in § 71 Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung geregelt. Hiernach werden hauptamtliche Beigeordnete für die Dauer von acht Jahren gewählt (§ 71 Abs. 1 GO NRW). Sie müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
Die Stellen hauptamtlicher Beigeordneter sind auszuschreiben. Lediglich bei einer Wiederwahl kann von einer Ausschreibung abgesehen werden.
Um die Übergangszeit bis zur Nachbesetzung der Stelle möglichst kurz zu halten, soll die öffentliche Ausschreibung der Stelle schnellstmöglich erfolgen. Der Entwurf des Ausschreibungstextes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wird die Stellenausschreibung im Internet auf der Seite der Stadt Wermelskirchen und anderen Plattformen (u.a. bund.de, interamt, indeed) sowie in einer überörtlichen Tageszeitung veröffentlichen. Die Kosten der Ausschreibung werden sich auf ca. 7.000 € belaufen.
Anlage/n:
Ausschreibungstext
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