Vorlage - 0150/2023  

 
 
Betreff: Stellenplan 2022/2023 - 4. Änderung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Houbertz, Stefan
Beratungsfolge:
Verwaltungsvorstand
Haupt- und Finanzausschuss
12.06.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
19.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Stellenplanerweiterung  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2022/2023 aufzunehmen.
 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt folgende Änderungen des Stellenplans 2022/2023 vor.

 

4. Änderung

 

 

Stelle 1 - Umwandlung

Organisationseinheit:

10 Haupt- und Personalamt

Aufgabenbereich:

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erläuterungen:

Eine der im Bürgerbüro vakanten Stellen wurde mit einer Beamtin des mittleren nichttechnischen Dienstes besetzt. Da die Stellen im Bürgerbüro bisher alle lediglich als Beschäftigtenstellen ausgewiesen sind, war eine Übernahme der Kollegin vorerst nur im Rahmen einer Abordnung möglich. Die Abordnung soll nunmehr zeitnah in eine dauerhafte Versetzung umgewandelt werden, sodass es nötig ist, die vorhandene EG-8-Stelle in eine A-8-Beamtenstelle umzuwandeln.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

0,5

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

A 8 LBesG NW

Zusätzliche Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

7.500 €

 

 

 

 

Stelle 2 - Umwandlung

Organisationseinheit:

10 Haupt- und Personalamt

Aufgabenbereich:

Gleichstellungsbeauftragte

Erläuterungen:

r die Besetzung der vakanten Stelle der Gleichstellungsbeauftragten konnte eine Beamtin gewonnen werden. Die bisherige Beschäftigtenstelle ist daher von einer EG10 TVöD in eine Beamtenstelle A 11 LBesG umzuwandeln.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

0,5

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

A 11 LBesG NW

Zusätzliche Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

7.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stelle 3 - Neueinrichtung

Organisationseinheit:

10 Haupt- und Personalamt

Aufgabenbereich:

Sicherheitsfachkraft und Internetredaktion

Erläuterungen:

 

Die Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft (Sifa) wurden bislang durch ein externes Unternehmen übernommen. Da die Aufgaben in den letzten Jahren jedoch stetig zugenommen haben, müsste der Beratervertrag umfassend erweitert werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoller, die Aufgaben künftig durch eigenes Personal übernehmen zu lassen.

 

Die Stadt verfügt über einen Mitarbeiter mit passender Aus- und Vorbildung. Die Aufgaben der Sifa werden vorerst mit ca. 70 % einer Vollzeitstelle angesetzt. Daher soll der Kollege mit weiteren 30 % Teile der Internetpflege übernehmen.

 

Den zusätzlichen Personalkosten stehen Einsparungen aus dem ausgelaufen Beratervertrag i. H. v. ca. 35.000 Euro pro Jahr gegenüber. Bei einer Verlängerung und Ausweitung des Vertrages wären auch hier höhere Kosten entstanden.

 

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 9c TVöD

Zusätzliche Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

68.200 €

 

 

 

 

Stelle 4 - Neueinrichtung

Organisationseinheit:

10 Haupt- und Personalamt

Aufgabenbereich:

Sachbearbeitung Betriebliches Eingliederungsmanagement

Erläuterungen:

 

Nach § 167 SGB IX muss die Stadt als Arbeitgeber für langzeiterkrankte oder wiederholt kranke Mitarbeitende ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Diese Aufgabe hat in letzter Zeit verstärkt an Qualität und Quantität zugenommen. Gegenwärtig wird das BEM von einer Sachbearbeiterin des Haupt- und Personalsamts neben ihren eigentlichen Aufgaben zusätzlich übernommen. Dies führt jedoch dazu, dass das BEM zurzeit nicht in dem vom Gesetzgeber geforderten Umfang angeboten werden kann. Zur Entspannung dieser Situation soll daher eine entsprechende Stelle eingerichtet und besetzt werden.

r die Tätigkeiten des BEM wird gegenwärtig eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Leichlingen geprüft, um hier ggf. Fördergelder generieren zu können.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

0,5

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

               S 11b TVöD

Zusätzliche Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

36.750 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stelle 5 - Neueinrichtung

Organisationseinheit:

20 mmerei

Aufgabenbereich:

Stellvertretende Amtsleitung

Erläuterungen:

Zur Entlastung der Leitungsstelle in der Kämmerei soll diese mittelfristig in zwei Ämter aufgeteilt werden. Hierzu ist die Einrichtung einer zweiten Stelle mit entsprechender Besoldung erforderlich. Zur Begründung wird auf die Vorlage 0101/2023 der Ratssitzung vom 15.05.2023 verwiesen.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

A 14 LBesG NW

Zusätzliche Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

119.700 €

 

 

 

Stelle 6 - Neueinrichtung

Organisationseinheit:

 32 Ordnungsamt

Aufgabenbereich:

Sachbearbeitung Wohngeld

Erläuterungen:

Durch Neuerungen im Wohngeldrecht hat seit 01.01.2023 ein wesentlich größerer Personenkreis Anspruch auf diese Leistung. Die Antragszahlen haben sich seitdem fast verdreifacht. Bisher wurden Kolleginnen aus anderen Bereichen vorübergehend zur Unterstützung eingesetzt. Nunmehr ist ein dauerhafter Bedarf von 1,0 Stellen festgestellt worden.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 9a TVöD

Zusätzlich Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

63.300 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stelle 7 - Entfristung

Organisationseinheit:

51 Amt für Jugend, Bildung und Sport

Aufgabenbereich:

Kitahelferinnen

Erläuterungen:

 

Seit einiger Zeit sind an sieben der acht städtischen Kindergärten sogenannte Alltagshelferinnen beschäftigt, die die pädagogischen Fachkräfte bei der Verrichtung nichtpädagogischer Aufgaben unterstützen und entlasten. Dadurch kann der gerade im Erzieherbereich sehr stark ausgeprägte Fachkräftemangel zumindest ansatzweise entzerrt werden, da die Erzieherinnen sich nun verstärkt ihren pädagogischen Aufgaben widmen können.

 

Es handelt es sich jeweils um 0,5-Stellen, von denen bereits vier im Stellenplan enthalten sind. Die drei übrigen Kolleginnen sind gegenwärtig noch befristet beschäftigt; aber auch sie sollen unbefristet übernommen werden, sodass drei weitere 0,5-Stellen mithin 1,5 Stellen im Stellenplan einzurichten sind.

 

Da die Stellen bereits besetzt sind, sind die Personalkosten im Haushalt 2022/2023 bereits enthalten. Ferner kann zu den Personalkosten ergänzend festgehalten werden, dass die Stellen zumindest bis Ende 2023 durch das Land finanziell gefördert werden. Die genauen Modalitäten hierzu werden in Kürze durch das Land mitgeteilt.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,5

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 2 TVöD

Zusätzliche Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

0 €

 

 

 

Stelle 8 - Höherbewertung

Organisationseinheit:

66 - Tiefbauamt

Aufgabenbereich:

Leitung Betriebshof

Erläuterungen:

 

Durch organisatorische Umstrukturierungen sollen die für den Bauhof tätigen Verwaltungskräfte zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe und zur Reduzierung von Schnittstellen künftig unmittelbar der Bauhofleitung zugeordnet werden. Dadurch ergibt sich auf dieser Stelle ein erhöhter Aufgaben- und Verantwortungsbereich, sodass sich die Eingruppierung von EG 11 TVöD auf EG 12 TVöD erhöht. Die Stelle ist daher im Stelleplan entsprechend anzuheben.

 

Gleichzeitig soll jedoch das bisherige Sachgebiet aufgelöst und die Aufgaben des Controllings als Stabsstelle unmittelbar der Amtsleitung zugeordnet werden. Dadurch entfällt auf dieser Stelle die bisherige Leitungsfunktion, sodass sich die Bewertung hier von A 12 LBesG auf A 11 LBesG reduzieren wird.

 

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 12 TVöD

Zusätzlich Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

            - 1.700 €


 

Stelle 9 - Neueinrichtung

Organisationseinheit:

66 - Tiefbauamt

Aufgabenbereich:

Wegemanager

Erläuterungen:

 

Die Stadt beabsichtigt, ein Wald- und Wanderwegekonzept für das Stadtgebiet Wermelskirchen zu erstellen. Dies soll insbesondere dazu dienen, alle Wald- und Wanderwege zu erfassen, zu kategorisieren, Anfahrtmöglichkeiten zur Bekämpfung von Waldbränden und bei Rettungsdiensteinsätzen sowie Löschwasserentnahmestellen zu definieren.

 

Hierzu ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle erforderlich. Mit der Fertigstellung des Konzepts wird die Stelle nicht mehr benötigt, da die Aufgaben der Pflege und Fortschreibung dann durch Bestandspersonal des Amtes 65 übernommen werden. Insofern soll die Stelle mit einem sogenannten kw-Vermerk versehen werden.

 

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 11 TVöD

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

79.900 €

 

 


 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplanerweiterung (85 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: