Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 12.07.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Räume der Offenen Ganztagsschule, Schwanenschule
Ort: 42929 Wermelskirchen, Jahnstr. 13

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 5  
Vorstellung der OGS-Schwanen in Verbindung mit dem Familienzentrum Jahnstr.    
Ö 6  
Jugendhilfeplanung der Stadt Wermelskirchen 2. Kindertagesbetreuung 2.2 Kindertagesstättenbedarfsplanung von 2011/2012 bis 2013/2014 (7. Fortschreibung)
RAT/2138/2011  
Ö 7  
Konzeption des " Familienbüros Wermelskirchen "   RAT/2141/2011  
Ö 8  
Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG vom Evangelisch-Freikirchlichen Sozialwerk Wermelskirchen e.V.   RAT/2153/2011  
Ö 9  
Änderung der Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder
RAT/2154/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die vorliegende Satzung zum 01.08.2011, vorbehaltlich, der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs  zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.

 

   
    12.07.2011 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorliegende Satzung zum 01.08.2011 zu beschließen, vorbehaltlich der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs  zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.

 

 

   
    18.07.2011 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die vorliegende Satzung zum 01

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Rainer Schneider) die vorliegende Satzung zum 01.08.2011, vorbehaltlich, der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.

Ö 10  
Änderung des Vormundschaftrechts / Auswirkungen auf die Stelle des Amtsvormundes im Jugendamt Wermelskirchen   RAT/2151/2011  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes