Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die vorliegende Satzung zum 01.08.2011, vorbehaltlich, der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.
12.07.2011 - Jugendhilfeausschuss
Ö 9 - (offen)
Beschluss:
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorliegende Satzung zum 01.08.2011zu beschließen, vorbehaltlich der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.
18.07.2011 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die vorliegende Satzung zum 01
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Rainer Schneider)die vorliegende Satzung zum 01.08.2011, vorbehaltlich, der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.