Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Form zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls noch redaktionelle Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, die dessen Gehalt nicht beeinträchtigen.
12.03.2012 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - (offen)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Form zuzustimmen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu ermächtigen, erforderlichenfalls noch redaktionelle Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, die dessen Gehalt nicht beeinträchtigen.
19.03.2012 - Rat der Stadt
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Form einstimmig zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls noch redaktionelle Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, die dessen Gehalt nicht beeinträchtigen.