Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 22.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2011
RAT/2431/2012  
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2434/2012  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2435/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              12,35              (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              62,99              (bisher 54,64 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    22.11.2012 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2013 zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich mit 9 Stimmen (2 BüFo, 2 Grüne, 2 SPD, 2 WNK UWG Freie Wähler, 1 FDP) gegen 3 Stimmen (CDU) dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              12,35 €              (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              62,99 €              (bisher 54,64 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    10.12.2012 - Rat der Stadt
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen (CDU)

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              12,35 €              (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              62,99 €              (bisher 54,64 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.

 

Ö 6  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2012 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2012
RAT/2433/2012  
Ö 7  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2012
Enthält Anlagen
RAT/2432/2012  
Ö 8  
1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb
Enthält Anlagen
RAT/2344/2012  
Ö 9  
Verschiedenes    
N 1     Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012      
N 2     Bericht über die in 2012 bislang durchgeführten Vergaben      
N 3     Verschiedenes