Beschlussvorschlag:
Die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und die
weiteren Ratsmitglieder werden vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr
Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtungen werden Niederschriften gefertigt.