Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stellt gemäß § 13 Abs. 1 der
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden fest, dass beim
Bürgerentscheid am 05.09.2004 zur Umgestaltung des Schwanenplatzes mit 2.814
gültigen JA-Stimmen das nach § 26 Abs. 7
GO NRW erforderliche Quorum von 20 % der Wahlberechtigten nicht erreicht wurde.
Das am 17.06.2004 eingegangene und vom Rat der Stadt
am 12.07.2004 für zulässig erklärte Bürgerbegehren „So soll der
Schwanenplatz umgestaltet werden“ ist damit gescheitert.