Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Di, 17.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2     Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3     Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainmentcenter/Spielhalle Viktoriastraße" und 34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/2317/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.5 / Seite 10

Bezogen auf die Stellungnahme der Stadt Remscheid, die regionale Verträglichkeit des Entertainmentcenters darzulegen, beschließt der Rat der Stadt, diese Anregung - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu a) 2.1.1 / Seite 11

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Steuerung von Spielhallen und zu sonstigen Belästigungen, beschließt der Rat der Stadt diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.1.2 / Seite 12

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zu Spielhallenregelungen im Staatsvertrag, beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.1.3 / Seite 13

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Anwendung des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.1.4 / Seite 13

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Verkehrslenkung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.1.5 / Seite 15

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Parksituation beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.1.6 / Seite 15

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zu möglichen Lichtimmissionen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.1.8 / Seite 16

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur geplanten Fassade/ Dachform beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.2.1 / Seite 17

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 2 zur Förderung der Spielsucht beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.2.2 / Seite 18

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 2 zu den Belästigungen der Anwohner durch Verkehr, Lärm und Leuchtreklame beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.3.1 / Seite 18

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zu den Belästigungen der Anwohner durch Verkehr, Lärm und Leuchtreklame beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.3.2 / Seite 19

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zu den Belästigungen der Anwohner durch Lärm beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.3.3 / Seite 19

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zum fehlenden Bedarf an Spielhallen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.3.4 / Seite 19

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zur befürchteten Spielsucht beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.1 / Seite 20

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Lärmbelastung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.2 / Seite 20

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur geplanten Leuchtreklame beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.3 / Seite 21

Bezogen auf die Anregung der Einwender 4 zur Erhöhung des Verkehrsaufkommens beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.4 / Seite 21

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Rauchbelästigung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.5 / Seite 22

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Wertminderung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.6 / Seite 22

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Wegeverschmutzung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.7 / Seite 22

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Förderung der Spielsucht beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.4.8 / Seite 23

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Kriminalitätssteigerung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.5.1 / Seite 23

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 5 zu Lärmbelästigungen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.5.2 / Seite 24

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 5 zur Zunahme von Vandalismus beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.6.1 / Seite 24

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 6 zur Erhöhung der Verkehrsmengen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.6.2 / Seite 24

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 6 zur befürchteten Verschmutzung der Gehwege und Vorgärten beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.6.3 / Seite 25

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur problematischen Parkplatzsituation beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.6.4 / Seite 25

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 6 zur erhöhten Kriminalitätsrate beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.7.1 / Seite 26

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 7 zur Spielsucht durch Spielhallen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.7.2 / Seite 26

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 7 zu möglichen Belästigungen durch Verkehr, Lärm und Leuchtreklamen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.8.1 / Seite 27

Bezogen auf die Anregung der Einwender 8 zum bereits in den letzten Jahren erhöhten Verkehrsaufkommen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.1 / Seite 27

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur Erhöhung der Verkehrsmengen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.2 / Seite 28

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur befürchteten Verschmutzung der Gehwege und Vorgärten beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.3 / Seite 28

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur problematischen Parkplatzsituation beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.4 / Seite 28

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur erhöhten Kriminalitätsrate beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.9.1 / Seite 29

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 9 zu Befürchtungen gravierender Belastungen vor allem an Wochenenden und in den Nachtstunden durch die An- und Abfahrten zur Spielhalle beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu b) 2.9.2 / Seite 29

Bezogen auf die Bedenken der Einwender 9 zum befürchteten Potenzial an krimineller Energie beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu c) / Seite 29

Der Rat der Stadt beschließt die redaktionellen Anpassungen der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen.

 

Beschlussvorschlag zu d) / Seite 30

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Anpassungen der Begründung.

 

 

Zu B. Satzungsbeschluss, Seite 30

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 83 „Entertainmentcenter/Spielhalle Viktoriastraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung mit Artenschutzprüfung und Schallgutachten wird zugestimmt.

 

 

Ö 4     Innenstadtdreieck a) Aufstellung eines Bebauungsplanes b) Verzicht auf die Wegeverbindung zwischen Telegrafenstraße und Kölner Straße
Enthält Anlagen
RAT/2323/2012  
Ö 5     Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Aufgabe Handlungsfelder und Maßnahmemöglichkeiten in Wermelskirchen
RAT/2329/2012  
Ö 5     Anträge auf FNP-Änderung sowie auf Aufstellung von Satzungen und Satzungsänderungen
Enthält Anlagen
RAT/2324/2012  
Ö 6     Außenbereichssatzungen
RAT/2325/2012  
Ö 7     Fortschreibung des "Handlungskonzepts Wohnen RBK 2020", Aufstellung kommunaler Handlungskonzepte für Wermelskirchen; Antrag der Fraktion WNK UWG vom 02.09.2010
Enthält Anlagen
RAT/1975/2010  
Ö 8     Verschiedenes    
N 1     Verschiedenes