Das Mitglied des Rates Herr Manfred Schmitz-Mohr nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 43 Stimmen (14 CDU, 10 Bürgerforum, 11 WNK UWG Freie Wähler, 7 FDP, Herr Rainer Schneider) und 15 Enthaltungen (9 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen) die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB, in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.
Das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erfasst den Teilbereich, der als Wohnbaugebiet südwestlich der B 51 in „Unterstraße“ durch einen weiteren Bauträger realisiert wird. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und den gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB, in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 1-3 BauGB verkürzt öffentlich auszulegen.