Der Vorsitzende erläutert, dass für die Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt angehören oder bereits in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden, keine neuen Verpflichtungen vorgenommen werden müssen.
Die Verpflichtung wird vollzogen, indem die Ausschussmitglieder durch Erhebung von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden, welche vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgelesen wird:
Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen.
Verpflichtet werden:
Herr Jürgen Weiher
Herr Mike Galow
Herr Dirk Hohlmann
Herr Jan-Magnus Bleek
Herr Frank Kaluscha
Herr Dirk Stöcker
Herr Walter Thiel
Herr Christian Hörhager
Herr Mahmut Egilmez
Herr Karl-Heinz Engels
Herr Siegfried Reinhard
Herr Martin Burghoff