Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung
der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form.
Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als
Anlage beizufügen.
17.10.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung der
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkau
Stadtverordneter Manfred Schmitz-Mohr nimmt aus Gründen
des § 31 der Gemeindeordnung an der Beratung dieses TOP nicht teil.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen einstimmig zu beschließen, die Neufassung der
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass in der vorgelegten Form zu beschließen.
Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
31.10.2005 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung
der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt
einstimmig die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form.
Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.