Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom 01.09.2005 bis 14.09.2005
vom Bürgermeister bzw. dem Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 01.09.2005 bis 14.09.2005 wurden durch den Bürgermeister bzw.
den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Soweit sie den
Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und
dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie
sind in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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