a) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über 714.000 €inkl. MWSt. Als Deckung dienen in 2015 nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen bei I 12111001 01000 7851000 (Ausbau Kolfhausen) und
b) die Mittel für die investiven Auszahlungen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 aufzunehmen.
21.09.2015 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - (offen)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über 714.000 €inkl. MWSt. Als Deckung dienen in 2015 nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen bei I 12111001 01000 7851000 (Ausbau Kolfhausen) und
b) die Mittel für die investiven Auszahlungen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 aufzunehmen.
28.09.2015 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
a) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über 714.000 €inkl. MWSt. Als Deckung dienen in 2015 nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen bei I 12111001 01000 7851000 (Ausbau Kolfhausen) und
b) die Mittel für die investiven Auszahlungen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 aufzunehmen.