Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gem. §2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.12.1995, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2016 auf den
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw.dem Rat der Stadt den Termin der Seniorenbeiratswahl 2016 auf den
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, gem. §2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.12.1995, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2016 auf den 05.07.2016 festzulegen.
14.12.2015 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmiggem. §2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.12.1995, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2016 auf den 05.07.2016festzulegen.