Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bau
Datum: Di, 16.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
TOP5_Landschaftsplan_16-02-2016_AUB  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3332/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

               

   
    16.02.2016 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 3 - (offen)
   

Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

 

   
    29.02.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr MdR Friedel Burghoff (Büro) regt an, bei der Lärmmessung (Punkt 4) die Kreisstraßen K 3, K 8 und K 14 einzubeziehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Punkte 1 5 zu beschließen.

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2)r die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

 

 

   
    14.03.2016 - Rat der Stadt
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im rmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
Ö 4  
Haushaltsplanung 2016
Enthält Anlagen
RAT/3322/2016  
Ö 5  
Landschaftsplan Wermelskirchen und Wasserschutzzonenverordnung Sengbachtalsperre
RAT/3346/2016  
Ö 6  
Antrag der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 15.10.2015: Errichtung eines Taubenhauses
Enthält Anlagen
RAT/3256/2015  
Ö 7  
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 09.11.2015: Anlegung von Blühstreifen und Blühflächen auf/ an stadteigenen Flächen
Enthält Anlagen
RAT/3274/2015  
Ö 8     Anfragen    
Ö 8.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Beleuchtung an Straßenbäumen in der Innenstadt
Enthält Anlagen
RAT/3360/2016  
Ö 9  
Verschiedenes