TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Sitzungseröffnung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen |
|
RAT/3332/2016 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
|
|
|
|
16.02.2016 - Ausschuss für Umwelt und Bau |
|
|
Ö 3 - (offen) |
|
|
Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
|
|
|
|
29.02.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr |
|
|
Ö 7 - ungeändert beschlossen |
|
|
Herr MdR Friedel Burghoff (Büro) regt an, bei der Lärmmessung (Punkt 4) die Kreisstraßen K 3, K 8 und K 14 einzubeziehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Punkte 1 – 5 zu beschließen. - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
|
|
|
|
14.03.2016 - Rat der Stadt |
|
|
Ö 16 - ungeändert beschlossen |
|
|
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
Ö 4 |
|
|
Haushaltsplanung 2016 |
|
RAT/3322/2016 |
|
Ö 5 |
|
|
Landschaftsplan Wermelskirchen und Wasserschutzzonenverordnung Sengbachtalsperre |
|
RAT/3346/2016 |
|
Ö 6 |
|
|
Antrag der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 15.10.2015: Errichtung eines Taubenhauses |
|
RAT/3256/2015 |
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 09.11.2015: Anlegung von Blühstreifen und Blühflächen auf/ an stadteigenen Flächen |
|
RAT/3274/2015 |
|
Ö 8 |
|
|
Anfragen |
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Beleuchtung an Straßenbäumen in der Innenstadt |
|
RAT/3360/2016 |
|
Ö 9 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|