Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 30.09.2016 für das Wirtschaftsjahr 2016 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss nimmtden von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 30.09.2016 für das Wirtschaftsjahr 2016 zur Kenntnis.
Benennung eines Wirtschaftsprüfers/einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2016