Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 9. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
RAT/3592/2016  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
RAT/3591/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2017:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser

Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen

 

c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015

 

1)      Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

2)       

   
    08.12.2016 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser

Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen

 

c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet.

 

   
    12.12.2016 - Rat der Stadt
    Ö 11 - (offen)
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser

Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen

 

c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Ö 6  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2017 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
RAT/3593/2016  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2016 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2016
RAT/3590/2016  
Ö 8  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2016
Enthält Anlagen
RAT/3570/2016  
Ö 9  
Antrag der CDU Fraktion vom 14.09.2016; hier: Erschließungsvertrag Stumpf
Enthält Anlagen
RAT/3541/2016  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Bericht über die im Jahr 2016 durchgeführten Vergaben      
N 3     Benennung eines Wirtschaftsprüfers/einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2016      
N 4     Antrag der CDU Fraktion vom 14.09.2016; hier: Erschließungsvertrag Stumpf      
N 5     Anfragen      
N 6     Verschiedenes