Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.
04.07.2016 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmigdie Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.