Die Verwaltung teilt mit, dass die Ermittlung der Zahlen bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 nicht seriös leistbar ist. Daher wird in der anschließenden Abstimmung nur über den ersten Satz des Antrages beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, anhand nachfolgender Kriterien die Kosten zu ermitteln, die für die Durchführung eines mobilen Bürgerbüros notwendig wären.“ (Zu den Kriterien wird auf den Antrag verwiesen).
Dieser Teil des Antrages wird einmütig bei 1 Enthaltung (Herr Mitglied des Rates Andreas Müßener) beschlossen.