Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 06.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Breitbandausbau Vorstellung der Ausbauplanungen durch die Deutsche Telekom
Enthält Anlagen
0052/2017  
Ö 4  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises durch den RBK
Enthält Anlagen
0040/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.


 

   
    06.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes zuzustimmen.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu ermächtigen, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu ermächtigen - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.

 

 

   
    27.03.2017 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

  1. Der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
  3. Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.

 

 

Ö 5  
Einrichtung eines mobilen Bürgerbüros; hier Beschlussfassung
Enthält Anlagen
T/3327/2016-1-1-1  
Ö 6  
Zukünftige Organisationsform der Kattwinkelschen Fabrik
0033/2017  
Ö 7  
Haushaltsplanung 2017/2018
Enthält Anlagen
0029/2017  
Ö 8  
Antrag der Fraktionen von WNK UWG Freie Wähler und CDU; Personalbericht vom 19.01.2017
Enthält Anlagen
0022/2017  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Aufnahme eines Kredites (Kenntnisnahme)      
N 2     Verschiedenes